1. Das Schießen ist offen für alle in der Sportschützensektion Gaimersheim versicherten Mitglieder (Stammverein in der Sektion Gaimersheim).
  2. Adlerauge ist ab dem 46. Lebensjahr erlaubt.
  3. Der Schützenpass ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  4. Für die Durchführung des Schießens gelten die Bestimmungen der Sport- und Schießordnung des DSB bzw. BSSB.
  5. „Geladene Waffe“ siehe Sportordnung.
  6. Schützen vor dem 12. Lebensjahr benötigen eine Ausnahmegenehmigung des Amtes für öffentliche Ordnung bzw. des Landratsamtes. Bei Anmeldung bitte vorlegen.
  7. Einsprüche gegen die Auswertung sind sofort nach Bekanntgabe bei Erhalt der Auswertung beim Schießleiter zu machen. (Einspruchsgebühr 10,00 Euro)
  8. Die Schieß- und Standordnung ist in allen einschlägigen Ziffern zu beachten.
  9. Jeder im Stand abgegebene Schuss zählt.
  10. Bei Ringgleichheit entscheidet die bessere Deckserie auf der jeweiligen Scheibengattung. Bei weiterer Gleichheit zählen die folgenden Serien als Deckserien, danach die Startnummer.
  11. Bei Blattlgleichheit entscheidet der Wert des nächst besseren Blattl's einer Scheibengattung, danach die niedrigere Startnummer.
  12. In allen strittigen Fragen entscheidet die Schießleitung / Schiedsgericht unter Ausschluss des Rechtsweges.
  13. Es erfolgt keine Zusendung von Preisen.
    Die Preise können nach der Preisverteilung beim Schützenmeister bzw. nach Vereinbarung (spätestens jedoch 4 Wochen nach der Preisverteilung) abgeholt werden. Nicht abgeholte Preise verfallen zu Gunsten des Vereins.
  14. Schießerleichterungen (Schlinge und Hocker) für Versehrte (Wertung erfolgt in der jeweiligen Altersklasse) und für Schützen, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, werden zugelassen (Federbock nicht erlaubt), jedoch vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt.
  15. Unregelmäßigkeiten, auch Versuche zu solchen, ziehen den Ausschluss vom Schießen, Preis - und Einlagenverlust nach sich.
  16. Bei möglich eintretenden Ereignissen, die einen glatten Verlauf des Schießens in Frage stellen, bleibt die Verlegung des Schießens dem Veranstalter vorbehalten.
  17. Die Auswertung erfolgt elektronisch.
  18. Mit dem Bezahlen der Einlage erkennt der Schütze diese Bestimmungen an.
  19. Der letzte Schuss fällt am Samstag den 24.09.2011 um 22:00 Uhr.